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Inklusionsbegleitung für Beschäftigte mit Schwerbehinderung und Arbeitgeber:innen

Menschen mit Behinderungen haben im Arbeitsalltag oftmals besondere Herausforderungen zu meistern. Körper- oder Sinnesbehinderungen erfordern bestimmte technische Anpassungen am Arbeitsplatz. Beschäftigte mit psychischen, kognitiven, hirnorganischen oder neurologischen Behinderungen stehen eher vor unsichtbaren Barrieren. Arbeitgeber:innen wissen oft nicht, welche Möglichkeiten und Formen der Unterstützung es gibt, um die Arbeitsumgebung behinderungsbedingt zu optimieren.

An diesem Punkt setzt die Inklusionsbegleitung des Integrationsfachdienstes (IFD) an. Je nach Art der Behinderung kümmern sich spezialisierte Fachkräfte um Beschäftigte mit ihren behinderungsspezifischen Bedarfen und deren Arbeitgeber:innen. Sie verstehen sich als Lotsen, die ihre Klient:innen bei allen Fragen im Zusammenhang mit den individuellen Auswirkungen einer Behinderung am Arbeitsplatz begleiten.

Ziel der Inklusionsbegleitung ist stets, die jeweilige Situation zu verbessern, das berufliche Umfeld behinderungsspezifisch anzupassen und die Klient:innen im Kontext der Selbstbestimmung zu unterstützen. Allen Beschäftigten mit einer Behinderung soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und gesichert werden. Die Fachkräfte des IFD kennen sich auch mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aus und können die Menschen mit Behinderung, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Ansprechpersonen entsprechend beraten.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

  1. Frau Eva Kemper - Tel. 02941 752-125 - mail: eva.kemper@ifd-westfalen.de
  2. Frau Monika zarski - Tel. 02941 752-244 - mail: monika.zarski@ifd-westfalen.de
  3. Frau Monika Bartholomé - Tel. 02921 302 931- mail: monika.bartholome@ifd-westfalen.de


Menschen mit Hörbehinderungen

Gehörlose, schwerhörige oder ertaubte Menschen werden im Kreis Soest von einem Mitarbeiter beraten und betreut, der der spezifische Kenntnisse hat und die Deutsche Gebärdensprache beherrscht. Wir helfen Ihnen, kommunikative Hürden z.B. im Bewerbungsverfahren zu überwinden und geeignete Arbeitsplätze zu finden. Wir helfen hörbehinderten Menschen und deren Arbeitgebern bei Problemen am Arbeitsplatz. Wir klären mit Ihnen als schwerhörigem, ertaubtem und gehörlosem Arbeitnehmer Ursachen und erarbeiten Lösungen, z.B. wenn Sie technische Hilfsmittel brauchen, Ihr Arbeitsplatz eingerichtet oder umgebaut werden muss, damit Sie besser arbeiten können, Sie sich weiterbilden möchten, Sie Probleme mit Ihren Kolleginnen und Kollegen haben. Wir beraten Sie als Arbeitgeber darüber, welche Unterstützung hörbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen, was eine Hörbehinderung ist und was sie für die Arbeit bedeutet.

Ihr Ansprechpartner:

  1. Herr Frank Gerdes - Tel. 02921 302 934 - Fax 02921 302 933 - mobil 0160 532 27 38 - mail: frank.gerdes@ifdwestfalen.de

 

Unterstützung bei Sehbehinderung und Blindheit

Sehen ist an allen Arbeitsplätzen sehr wichtig. So sind zum Beispiel Schwarzschrift auf Papier und nicht barrierefreie Fachanwendungen für Menschen mit Blindheit oftmals eine große Barriere. Mit geeigneten Hilfsmitteln, Schulung und Training sowie einer individuellen Arbeitsplatzanpassung kann diese Barriere überwunden werden. Wichtig ist, dass alle Hilfen und Unterstützungsleistungen für den einzelnen Bedarf genau passen. Der Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung beim LWL-Inklusionsamt Arbeit hat mit sechs Schwerpunkt-Integrationsfachdiensten und dem Beratungszentrum für Menschen mit Sehbehinderung beim LWLBerufsbildungswerk Soest ein flächendeckendes Unterstützungssystem in Westfalen-Lippe zu beruflichen Themen

für Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit.

Ihr Ansprechpartner:

  1. Stephan Lehmann - Tel. 02941 752-124 - mobil 0162 405 06 15 - Fax 02941 752-129 - mail: stephan.lehmann@ifd-westfalen oder stephan.lehmann@ini.de